Ambulante Ersatzpflege

Vorübergehender Ersatz der Pflegeperson

Ist bei häuslicher Pflege die Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen (z. B. Geburtstage, Gartenarbeit, Arzt-/Friseurbesuche, Wahrnehmung von Angeboten der Freizeitgestaltung) an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die notwendige Ersatzpflege (auch Verhinderungspflege genannt), wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat (§ 39 SGB XI).

Ist die Pflegeperson nicht den ganzen Tag (weniger als acht Stunden) sondern nur zeitweise verhindert, spricht das Sozialgesetzbuch von der „stundenweisen Verhinderungspflege“.

Die Verhinderungspflege kann von einem professionellen Pflegedienst wie der Katholischen Sozialstation Ulm übernommen werden. Die durch die Verhinderungspflege entstehenden Kosten werden jährlich für eine Dauer von bis zu insgesamt vier Wochen und bis zu einem Höchstbetrag von 1.612,00 € von den Pflegekassen übernommen. Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten der ambulanten Verhinderungspflege bei der Katholischen Sozialstation Ulm und zu den Finanzierungsmöglichkeiten durch die Pflegekassen.

Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten der ambulanten Verhinderungspflege
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